UMSETZUNG DES HINWEISGEBERSCHUTZGESETZES

 

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz soll der Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen gestärkt und es soll sichergestellt werden, dass ihnen im Rahmen der Vorgaben dieses Gesetzes keine Benachteiligungen drohen. Mit dem Gesetz wird die Whistleblower-Richtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt.

Alle Beschäftigungsgeber mit 50 oder mehr Beschäftigten sind verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, § 12 Abs. 1 und 2 HinSchG.

 

Als internen Meldekanal haben wir uns bei Abenstein für das anonyme und digitale Hinweisgebersystem der Firma SoftTec aus Sonthofen entschieden.

 

Über den folgenden Link kommen Sie zu unserem Hinweisgebersystem:

 

https://www.whistleblow.software/abensteinde